Der Alpenplan ist seit 45 Jahren Teil des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP). Er teilt die Alpen in die drei Zonen A, B und C.
Während in der Zone A Bauprojekte und touristische Erschließung uneingeschränkt zulässig sind, darf in Zone C mit Ausnahme von Alm- und Forstwegen keine Erschließung stattfinden. So wurde ein
Gerüst geschaffen, das eine nachhaltige Entwicklung des bayerischen Alpenraumes ermöglicht - unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen von Tourismus, Wirtschaft sowie Natur- und
Artenschutz.
Der Alpenplan wurde nun das erste Mal seit seiner Entstehung angegriffen und verliert somit seine Verbindlichkeit. Ein Präzedenzfall wird geschaffen. Deshalb und weil eine Änderung der Zonierung
am Riedberger Horn gegen das internationale Recht der Alpenkonvention verstößt, wollen Verbände wie der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Bund Naturschutz (BN) gegen die Gesetzesänderung
klagen.